Der Nachlass: Was kommt auf die Erben zu?

Der Tod eines geliebten Angehörigen ist emotional höchst beanspruchend und schwer zu bewältigen. Es rücken aber auch schnell Fragen in den Vordergrund, welche die Erben möglicher Güter betrifft. Der sogenannte Nachlass beherbergt in diesem Zusammenhang viel Konfliktpotenzial. Daher ist es ratsam so rechtzeitig wie nur möglich rechtlichen Rat aufzusuchen, um aufkommende Streitigkeiten zu vermeiden.

Definition Nachlass
Jedes Gut, das ein Mensch nach seinem Ableben zurücklässt, wird als Nachlass bezeichnet. Sowohl aktives wie passives Einkommen zählen dazu. Da der Nachlass das gesamte Erbe umfasst, zählen dazu auch Verpflichtungen gegenüber Drittpersonen. Solche sind zum Beispiel Witwenrente, Waisenrente und Vorsorgeleistungen oder auch Schulden.

Definition Erbmasse
Ein zum Nachlass abgrenzender Begriff ist dieser der Erbmasse. Dazu gehören alle Habseligkeiten des Verstorbenen. Zum aktiven Vermögen zählt dabei jedes bewegliche Gut. Ebenso dazu gehörig sind Gut-haben wie Anwartschaften aus Vorsorgeplänen, Grundstücke und Immobilien.
Zu den passiven Vermögenswerten zählen Verpflichtungen wie Schulden und Kredite, die der Verstorbene zu Lebzeiten hatte.

Den eigenen Nachlass regeln

Um Konflikte seinen Familienangehörigen zu ersparen, ist es wichtig per Erbvertrag, Testament oder auch Ehevertrag die Zuteilung der Güter vorab zu bestimmen.
Es bestehen mehrere Optionen wie ein Nachlass geregelt werden kann. Hierbei kann jeder Schritt Privatsache bleiben und friedlich im Gespräch unter den potenziellen Erben geregelt werden.
Falls die familiäre Situation aber komplizierter ist, sollte man sich immer rechtlichen Rat zur Seite holen. Sie erhalten eine fachkompetente Beratung und es kann auf den individualen Fall tiefgehend eingegangen werden. Erwähnenswert ist, dass man als potenzieller Erbe im Falle einer Schuldenerbschaft von dem Nachlass abtreten kann. Somit entzieht man sich dem weiteren Verlauf des Erbprozesses.

Testierfreiheit
Als Testierfreiheit wird die Berechtigung des Erblassers verstanden im Testament frei entscheiden zu dürfen, wie die Vermögenswerte nach dem Tod verteilt werden sollen. Der Erblasser hat die Möglichkeit eine Enterbung anzuordnen, einen alleinigen Erben festzulegen oder einer bestimmten Person ein Vermächtnis zu gewähren. Die Erbschaft an sich kann ebenso an festgesetzten Bedingungen geknüpft sein oder auch gewisse Einschränkungen beinhalten. Die Gründe für bestimmte Anordnungen muss der Erblasser in diesem Zusammenhang nicht angeben. Falls aber kein Testament besteht, so tritt die gesetzliche Erbfolge in volle, rechtswirksame Kraft.
Die Testierfreiheit hat aber auch ihre Grenzen. Sie gilt als aufgehoben, wenn sie gegen gelten-de Erbgesetze verstößt. Ein Beispiel für so eine Art Gesetzeswidrigkeit ist, wenn im Testament andere Erben als die nächsten Verwandten des Erblassers stehen. Gesetzliche Erben können nämlich nicht aus-geschlossen werden. Die Höhe des Pflichtteils des Erbes richtet sich an den Verwandtschaftsgrad. Um aber auch hier genauere Informationen und eine tiefgründige Beratung zu erhalten ist es sinnvoll, sich mit auf dem Gebiet des Erbrechtes spezialisierten Advokaten in Verbindung zu setzen.
Wir vom Bestattungsinstitut B. Schmid helfen Ihnen gerne auch hiermit weiter.